Verstoß gegen medizinisch-organisatorisches Konzept: 1. FC Heidenheim bekommt von DFL Geldstrafe verhängt

Quelle: DFL

Der Zweitligist 1. FC Heidenheim bekommt von der DFL Deutsche Liga eine Geldstrafe wegen Verstoß gegen eines medizinisch-organisatorisches Konzept.

Beim Rückspiel der Relegation gegen den SV Werder Bremen wurde am Montagabend im Stadion des Clubs offenkundig gegen das medizinisch-organisatorische Konzept der „Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“ der DFL verstoßen, als eine Gruppe von Mitarbeitern des Clubs und Familienangehörigen der Spieler unerlaubt Zugang zum Stadionbereich hatte und zwischenzeitlich auf der Tribüne Platz nehmen konnte. Den Club trifft daher ein „Organisationsverschulden“.




Es steht außer Frage, dass es sich für den 1. FC Heidenheim 1846 um ein besonderes Spiel handelte. Dennoch muss die Durchführung von allen Spielen im Einklang mit dem aktuell gültigen medizinisch-organisatorischen Konzept erfolgen. Dieses bildet die Grundlage für den derzeitigen Sonderspielbetrieb in der Bundesliga und 2. Bundesliga inklusive der Relegation und wurde auf Beschluss der DFL-Mitgliederversammlung als rechtsverbindlicher Anhang in die DFL-Spielordnung aufgenommen.

Über die Höhe einer Sanktion gibt die DFL in Vertragsstrafenverfahren grundsätzlich keine Auskunft. Der Club hat das Recht, innerhalb von fünf Tagen Beschwerde einzulegen.

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